Wirtschaftsförderungen

FÖRDERMASSNAHMEN GEGEN GESCHÄFTSLEERSTÄNDE AM STADTPLAT

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mattighofen hat in seiner Sitzung vom 28. April 2022, TOP. 8.2, gegen Geschäftsleerstände am Stadtplatz folgende Fördermaßnahmen beschlossen:

Für jeden, ab April 2022 für ein Geschäftslokal mit Stadtplatzadresse abgeschlossenen Miet- oder Pachtvertrag, wird ab Vertragsunterfertigung für die Dauer von sechs Monaten ein monatlicher Mietzinszuschuss in Höhe von € 100,00 gewährt. Die Antragsteller haben den Bestimmungen der §§ 2 und 3 Abs 3 der Wirtschaftsförderungsrichtlinien zu entsprechen.

Der Antrag ist formlos unter Anschluss des rechtsgültig gefertigten Mietvertrages beim Stadtamt Mattighofen bis 31. Dezember 2022 einzubringen.

Die Förderung wird in einem Betrag am Ende der 6-Monats-Frist ausbezahlt.


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