Amtssignatur

Amtssignatur
 Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Mattighofen auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. 

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Merkmale der Amtssignatur
• Bildmarke (gem. §19 Abs. 1E-GovG)
• Hinweis im Dokument "Dieses Dokument ist amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Veröffentlichung der Bildmarke 
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Mattighofen gemäß § 19 Abs.E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie unter
Veröffentlichung.pdf herunterladen (0.75 MB)

Elektronische Signaturprüfung 
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://www.signatur.rtr.at

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur 
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://www.signatur.rtr.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Mattighofen:
Tel. +43 7742 22550 oder E-Mail: office@mattighofen.at