Plakatierung

Das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken an öffentlichen Orten im Bezirk Braunau am Inn darf nur an Flächen, die offensichtlich zum Anschlagen von Druckwerken bestimmt sind, oder an anderen Flächen, so ferne sie nicht unter die im § 2 der Verordnung vom 1. August 2001 angeführten Beschränkungen fallen, erfolgen.

Plakatierungsverordnung[1]_1_[1].pdf herunterladen (0.02 MB)

Es stehen die unten angeführten Plakatwände zur freien Verfügung. Weiters können Plakate für örtliche Veranstaltungen am Stadtamt Mattighofen abgegeben werden, die durch Mitarbeiter der Stadtgemeinde Mattighofen in der Litfaßsäule am Stadtplatz, sowie am Schaukasten am Busbahnhof affichiert werden.

Badhaus_Parkplatz_Web 

Parkplatz gegenüber Gasthaus "Badhaus" (Moosstraße 28)

Moosstraße_Ludwig-Vogl-Straße_Web 

 Kreuzung Moosstraße / Ludwig-Vogl-Straße Richtung Sportplatz rechts.

Ludwig-Voglstraße_ATSV_Sportplatz_Web 

 Ludwig-Vogl-Straße 38b gegenüber ATSV Fußballplatz.

Mattseerstraße_Tennisplatz_Web 

Mattseerstraße 24a bei den Tennisplätzen.

Salzburgerstraße_Web

 Salzburger Straße Stadt einwärts vor der Fahrschule Burgstaller.

Lastenstraße_Schalchnerstraße_Web

 Kreuzung Lastenstraße / Schalchnerstraße beim Parkplatz.

 Plakatierung Unterlochnerstraße / Hans-Berghammer-Siedlung.
 (Alle Bilder: Stadtgemeinde Mattighofen)