Das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken an öffentlichen Orten im Bezirk Braunau am Inn darf nur an Flächen, die offensichtlich zum Anschlagen von Druckwerken bestimmt sind, oder an anderen Flächen, so ferne sie nicht unter die im § 2 der Verordnung vom 1. August 2001 angeführten Beschränkungen fallen, erfolgen.
Plakatierungsverordnung[1]_1_[1].pdf herunterladen (0.02 MB)
Es stehen die unten angeführten Plakatwände zur freien Verfügung. Weiters können Plakate für örtliche Veranstaltungen am Stadtamt Mattighofen abgegeben werden, die durch Mitarbeiter der Stadtgemeinde Mattighofen in der Litfaßsäule am Stadtplatz, sowie am Schaukasten am Busbahnhof affichiert werden.
Parkplatz gegenüber Gasthaus "Badhaus" (Moosstraße 28)
Kreuzung Moosstraße / Ludwig-Vogl-Straße Richtung Sportplatz rechts.
Ludwig-Vogl-Straße 38b gegenüber ATSV Fußballplatz.
Mattseerstraße 24a bei den Tennisplätzen.
Salzburger Straße Stadt einwärts vor der Fahrschule Burgstaller.
Kreuzung Lastenstraße / Schalchnerstraße beim Parkplatz.
Unterlochnerstraße / Hans-Berghammer-Siedlung.
(Alle Bilder: Stadtgemeinde Mattighofen)