Stadtgemeinde Mattighofen
Hier findet sich das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022.
Zur Wahl war ein Identitätsdokument mitzubringen (idealerweise gültiger amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.).
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnerinnen/Einwohnern vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um die Stimme abgeben zu können, unabhängig davon, wo und auf welche Weise gewählt wird. Das bedeutet, dass die Wahlkarte auch bei einer Stimmabgabe im Wahllokal unbedingt mitgenommen werden muss.
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
Weitere Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2022 und zum Wählen mit Wahlkarte finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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