Transparentwerbung im Stadtgebiet


Der Tourismusverband Mattighofen verwaltet mehrere Transparentwerbeflächen an den Stadteinfahrten und bietet folgenden Organisationen die Möglichkeit zur Ankündigung von Aktionen und Veranstaltungen per Transparentwerbung:

  • örtlichen Vereinen
  • örtlichen Wirtschaftsbetrieben
  • auswärtigen Organisationen, sofern die Veranstaltung in Mattighofen stattfindet

Die Koordination der Termine erfolgt ausschließlich durch den Tourismusverband Mattighofen.
Interessenten melden sich bitte bei Fr. Andrea Stöckl, Tel: 0664 7611828.


Wichtiger Hinweis:

Die Anbringung von Transparenten ist - auch in Ortsgebieten - gem. § 82 Abs. 1 StVO, bewilligungspflichtig! Bei Nichtbeachtung erfolgt seitens der Polizei die Erstattung einer Anzeige (VStV-Code 28211)
Zur Antragstellung genügt ein formloses Ansuchen direkt bei der BH-Braunau (Brief, Mail oder Fax) an folgende Adresse:


Bezirkshauptmannschaft Braunau
Abteilung Verkehr
z.hd. Hr. Dominik Wilhelm
Hammersteinplatz 1
5230 Braunau


Tel: 07722 803-445
Fax: 0732 77202-60399
Mail: bh-br.post@ooe.gv.at


Das Ansuchen muss mindestens 3-4 Wochen vor Anbringung eingereicht werden und folgende Punkte beinhalten:

  • Standort des Transparentes:
    Bundesstraße 147, Höhe Landesmusikschule, Salzburgerstr. 8
    Bundesstraße 147, Höhe Autohaus Reibersdofer, Braunauer Straße 12
    Landesstraße L505, Höhe Festsaal Mattighofen, Mattseer Straße
    Landesstraße L501, Höhe Elektroland, Moostraße 10b
  • Zeitraum von-bis
  • Name der Institution, Anschrift, Kontaktperson

  • Wortlaut des Aufdruckes und Maße des Transparentes


Der Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft sowie die Gebührenvorschreibung ergeht direkt an die Ansprechperson bzw. durchschriftlich an die Gemeinde Mattighofen, die Strassenverwaltung Uttendorf und an die Polizeiinspektion Mattighofen (zwecks Einhaltung d. Vorschreibung)


Gebühren:

Verwaltungsabgabe: € 29,00 pro Transparent, Eingabegebühr € 13,20 für das Ansuchen

Das Transparent kann am Stadtbauhof Mattighofen hinterlegt werden.
 Die Montage des Transparentes erfolgt allerdings erst bei Vorliegen des Genehmigungsbescheides!