Sozialförderung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr (durchgehend) in Mattighofen gemeldet haben und von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind. Hier ist der Befreiungsbescheid vorzulegen. Die Höhe der Sozialförderung beträgt für die erste Person € 100,00, für die zweite Person € 100,00, für jede weitere Person € 50,00 je haushaltsangehöriger Person, maximal jedoch € 300,00 pro Haushalt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

Das Ansuchen kann ganzjährig eingebracht werden.

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten