Schulveranstaltungen


Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung vom 06. Juli 2023 folgenden Beschluss:

Über Antrag der Schule oder der Eltern wird für jedes Kind bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen eine Förderung von EUR 12,00 pro Tag unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  1. Die Förderung wird bis zur 9. Schulstufe (Pflichtschule) gewährt
  2. Zum Zeitpunkt der Schulveranstaltung muss der Hauptwohnsitz in Mattighofen sein
  3. Pro Schuljahr beträgt die Förderung je Schüler maximal EUR 60,00
  4. Gefördert werden ausschließlich mehrtägige Schulveranstaltungen mit Übernachtung
  5. Der Förderantrag (formlos) ist schriftlich beim Stadtamt Mattighofen einzubringen und hat einen Nachweis über die Teilnahme des Schülers sowie eine Bankverbindung zu enthalten.

Mit dieser Regelung ist die bisherige Voraussetzung, wonach eine Pflichtschule in Mattighofen besucht werden muss, gegenstandslos.

Sonstige Förderungen sind von dieser Neuregelung nicht betroffen.
(Grundlage: GR-Beschluss vom 28.10.2010)


Der Bürgermeister

Ing. Daniel Lang eh.