Halte- und Parkverbot Volksschule bzw. Stadtsaal

Auf der öffentlichen Verkehrsfläche der Stadtgemeinde Mattighofen, Grundstück 385/5 ist entlang des Fahrstreifens an der nördlichen Gebäudefront des Objektes "Volksschule und Stadtsaal" das Halten und Parken innerhalb des auf beigeschlossenen Lageplans abgegrenzten Bereichs verboten.

Lageplan


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10.01.2023