Gebühreninformation
Gebührenpflicht im Zentrum, je 8 min € 0,10
Gebührenpflicht besteht auf den beschilderten Flächen: Gesamter Stadtplatzbereich, gesamter Kirchenplatz und Postgasse (Kindstaler Bezirksstraße). Höchst zulässige Parkdauer: 120 Minuten.
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18: 00 Uhr
Samstag: 8:30 - 12:00 Uhr
Bezahlung entweder mit Euro-Münzen (außer 2 Euro) oder mit Parkmünzen (im Stadtamt "Finanzabteilung" erhältlich).
Bei Übertretung des O.Ö. Parkgebührengesetzes wird eine Organstrafverfügung von € 30,00 eingehoben.