Sozial bedürftige Menschen werden vom Land Oberösterreich in der Heizperiode 2025/26 mit einem Heizkostenzuschuss in Höhe von € 200,00 pro Haushalt unterstützt.
Dieser kann in der Zeit von 16. März 2026 bis 15. Mai 2026 online beantragt werden.
Antragstellung unter www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss
Wer wird gefördert?
- Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 01. März 2026
- Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor
- Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt)
Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt nachfolgende Werte nicht überschreitet:
- Einpersonenhaushalte: € 21.883,00
- Mehrpersonenhaushalte: € 30.913,00
Nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen.
Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm