Sozialförderung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr (durchgehend) in Mattighofen gemeldet haben und von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind. Hier ist der Befreiungsbescheid vorzulegen. Die Höhe der Sozialförderung beträgt € 100,00 pro Person im Haushalt.

Das Ansuchen kann ganzjährig eingebracht werden.

 

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten