Winterdienst! Das müssen Sie wissen

Ein großer orangefarbener Lastwagen

Der Winter steht vor der Tür, und damit auch die Verantwortung für die Schneeräumung auf Straßen und Gehwegen. Wir möchten die Bürger der Gemeinde an die geltenden Regeln und Pflichten erinnern, um die Sicherheit für alle sicherzustellen.

Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen angrenzen, sind gesetzlich verpflichtet, die Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Dies ist wichtig, um Fußgängern ein sicheres Vorankommen zu ermöglichen und Unfälle zu vermeiden. Bitte räumen und streuen Sie regelmäßig die Gehwege.

Ein Hinweis: 
Abgeschobener Schnee darf nicht auf die Straße geworfen oder abgelagert werden, da dies den Verkehr behindert und die Räumarbeiten erschwert.

Verhaltensregeln parkende Fahrzeuge

Um eine reibungslose Schneeräumung zu ermöglichen, sind die Straßen freizuhalten und auch das Parken neben der Fahrbahn, auf nicht als Parkplatz gekennzeichneten Flächen, ist zu unterlassen. Falsch abgestellte Fahrzeuge blockieren die Räumfahrzeuge und gefährden die Sicherheit.

Winterdienst der Gemeinde

Die Gemeinde sorgt dafür, dass die Straßen sicher befahrbar bleiben. Besonders stark befahrene Straßen werden vorrangig geräumt und gestreut. Trotzdem bitten wir um Verständnis, wenn es bei starkem Schneefall zu Verzögerungen kommen sollte. Der von der Stadtgemeinde beauftragte Wachdienst ist mit der Kontrolle der Nebenstraßen beauftragt. Fahrzeughalter, die unberechtigt parken und den Winterdienst behindern, haben künftig mit Organstrafen zu rechnen.

Für eine sichere Winterzeit sind wir alle gefragt: Räumen und streuen Sie die Gehwege vor Ihrem Haus, lagern Sie keinen Schnee auf der Straße und parken Sie Ihr Fahrzeug nur auf gekennzeichneten Flächen. So tragen wir gemeinsam dazu bei, dass unsere Gemeinde auch im Winter sicher und gut erreichbar bleibt.

13.01.2025