Stadtgemeinde Mattighofen
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Anspruchsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr (durchgehend) in Mattighofen gemeldet haben und von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind. Hier ist der Befreiungsbescheid vorzulegen. Die Höhe der Sozialförderung beträgt € 100,00 pro Person im Haushalt.
Das Ansuchen kann ganzjährig eingebracht werden.