Rechtliche Informationen zur Nutzung von E-Scootern

e-scooter

1. Was ist ein E-Scooter?
Ein elektrisch betriebener Kleintretroller mit einer Maximalleistung von nicht mehr als 600 Watt und nicht mehr als 25 km/h. §88b StVO 

2. Welche Regeln gelten beim Lenken eines E-Scooters?
Dieselben Bestimmungen wie beim Lenken eines Fahrrades. 

3. Wo darf mit dem E-Scooter gefahren werden?

  • Auf der Fahrbahn?
    Ja, wenn kein Radweg mit Benutzungspflicht vorhanden ist.
  • Auf dem Radweg?
    Wenn ein Radweg mit Benutzungspflicht vorhanden ist, muss dieser benutzt werden.
  • Auf dem Gehsteig?
    NEIN! Auf dem Gehweg oder Gehsteig darf weder mit einem Fahrrad, noch mit einem E-Scooter gefahren werden. Die Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern auf einem Gehweg oder Gehsteig ist verboten.
    Auf einem Gehweg oder Gehsteig darf nur mit einem Tretroller gefahren werden, welcher nicht elektrisch, sondern durch Muskelkraft angetrieben wird.
    Ein Tretroller zählt im Gegensatz zum E-Scooter nicht als Fahrrad, sondern als Kinderspielzeug. Mit Kinderspielzeugen darf auf dem Gehsteig/Gehweg gefahren werden.
  • Auf dem Radfahrstreifen?
    Radfahrstreifen sind durch Markierungen von der übrigen Fahrbahn abgegrenzte Verkehrsflächen und sind mit dem E-Kleintretroller zu benützen.
  • Fußgängerübergang?
    Das Befahren von Schutzwegen zum Queren der Fahrbahn ist verboten. Der E-Scooter muss über den Schutzweg (Zebrastreifen) geschoben werden.

4. Ab welchem Alter darf mit dem E-Scooter gefahren werden?

  • Ab 12 Jahren ohne Aufsichtsperson.
  • Unter 12 Jahren mit einem Radfahrausweis ohne Aufsichtsperson
  • Unter 12 Jahren ohne Radfahrausweis nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, welche mindestens 16 Jahre alt sein muss.

5. Zu zweit auf einem E-Scooter fahren?
NEIN! Eine zweite Person darf nicht am E-Scooter mitfahren – es ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren, unabhängig von Alter oder Größe.

6. Alkoholbestimmungen?
Wie beim Lenken eines Fahrrades gilt eine gesetzliche Alkoholgrenze von unter 0,8 Promille.

7. Telefonieren?
NEIN! Während der Fahrt ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten.

8. Welche Ausrüstung braucht ein E-Scooter?

  • Eine wirksame Bremsvorrichtung
  • Weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne
  • Rote Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach hinten
  • Gelbe Rückstrahler auf der Seite
  • Bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich ein weißes Licht nach vorne und ein rotes Rücklicht

9. Helmpflicht?
Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter und Radfahrende Kinder bis 12 Jahren, es ist aus Sicherheitsgründen aber für alle Lenker empfehlenswert, einen Helm zu nutzen!

10. Unfall mit dem E-Scooter - was ist zu tun?

  • Bei einem Unfall mit verletzten Personen:
    • Unfallstelle absichern
    • Hilfe holen und Polizei verständigen
    • Erste Hilfe leisten
    • Zeugen ersuchen, zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen 
  • Bei Sachschaden:
    • Unfallstelle absichern
    • Zeugen ersuchen, zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen
    • Polizei nur dann rufen, wenn ein Austausch der Daten der beteiligten Personen nicht möglich ist (zB kein Ausweis)
    • Unfallfotos machen
    • Die Haushaltsversicherung kontaktieren


Hier noch der Download obiger Bestimmungen, damit ihr sicher und straffrei unterwegs seid.

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  • Quelle: Landespolizeidirektion Oberösterreich - Polizeiinspektion Mattighofen

08.07.2024