Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, können für Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit der „ID Austria“ nunmehr eine Unterstützungserklärung abgeben.
Die oder der Unterstützungswillige muss zum Nationalrat wahlberechtigt sein (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Unterstützung, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und darf nicht bereits eine Unterstützungserklärung für das gegenständliche Volksbegehren abgegeben haben. Liegt bereits eine Unterstützungserklärung vor, so wird eine weitere Unterstützung durch die Datenanwendung des Zentralen Wählerregisters automatisch verhindert.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Abgabe von Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren:
Auf der Homepage des BMI (Gesellschaft und Recht/Volksbegehren) sind die registrierten Volksbegehren ersichtlich, wo Unterstützungserklärungen mittels ID-Austria abgegeben werden können.
Link: www.bmi.gv.at/volksbegehren
Am Stadtamt Mattighofen können Unterstützungserklärungen während der Öffnungszeiten im 1. Stock, Zimmer 9 (Bürgerservicestelle) abgegeben werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vor der Unterschriftsleistung vorzulegen.