Parkraumbewirtschaftung

Gebühreninformation

Gebührenpflicht im Zentrum, je 8 min  € 0,10

Gebührenpflicht besteht auf den beschilderten Flächen: Gesamter Stadtplatzbereich, gesamter Kirchenplatz und Postgasse (Kindstaler Bezirksstraße). Höchst zulässige Parkdauer: 120 Minuten.

Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18: 00 Uhr
Samstag: 8:30 - 12:00 Uhr 

Bezahlung entweder mit Euro-Münzen (außer 2 Euro) oder mit Parkmünzen (im Stadtamt "Finanzabteilung" erhältlich).

Bei Übertretung des O.Ö. Parkgebührengesetzes wird eine Organstrafverfügung von € 30,00 eingehoben.

 

  

Zuständig