Sozialförderung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Mattighofen haben und von der Beitragspflicht des ORF-Beitrages (ehemals Rundfunk- und Fernsehgebühr) befreit sind.

Diese Sozialförderung wird jeweils nur für das Jahr der Antragstellung gewährt und ist daher für das Folgejahr neu zu beantragen, wenn die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. 

Die Voraussetzungen sind durch Vorlage des Bescheides des ORF über die Befreiung von der Beitragspflicht nachzuweisen. Die Höhe der Förderung beträgt € 100,-- pro Person im Haushalt (mit Hauptwohnsitz).

Das Ansuchen kann ganzjährig beim Stadtamt Mattighofen, Stadtplatz 1, 1. Stock, Zimmer 9, eingebracht werden.

 

Zuständig