Schulveranstaltungen


Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28. September 2010, TOP13) die Förderung der Teilnahme an mehrtätigigen Schulveranstaltungen mit folgender Formulierung ab dem Schuljahr 2010/2011 neu geregelt:

Über Antrag der Schule oder der Eltern wird für jedes Kind bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen eine Förderung von EUR 8.00 pro Tag unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  1. Die Förderung wird bis zur 9. Schulstufe (Pflichtschule) gewährt
  2. Zum Zeitpunkt der Schulveranstaltung muss der Hauptwohnsitz in Mattighofen sein
  3. Pro Schuljahr beträgt die Förderung je Schüler maximal EUR 40,00
  4. Gefördert werden ausschließlich mehrtägige Schulveranstaltungen mit Übernachtung
  5. Der Förderantrag (formlos) ist schriftlich beim Stadtamt Mattighofen einzubringen und hat einen Nachweis über die Teilnahme des Schülers sowie eine Bankverbindung zu enthalten.

Mit dieser Regelung ist die bisherige Voraussetzung, wonach eine Pflichtschule in Mattighofen besucht werden muss, gegenstandslos.

Sonstige Förderungen sind von dieser Neuregelung nicht betroffen.


Der Bürgermeister

Friedrich Schwarzenhofer eh.