Kinderbetreuungsbonus

OÖ. Kinderbetreuungsbonus
Der OÖ. Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich 700 Euro pro Kind. Der Kinderbetreuungsbonus wird ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt und ist auf Österreicher und EU-Bürger beschränkt.

Zuerkennung unter folgenden Voraussetzungen:
• Kein Besuch eines Kindergartens
• Kinder ab dem 37. Lebensmonat bis zum erstmaligen Eintritt in den Kindergarten, max. bis zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres
• Gemeinsamer Haushalt (in OÖ) von Eltern/teil und Kind/ern, für die Familienbeihilfe bezogen wird

Anträge sind am Stadtamt, Zimmer 9, erhältlich.

Antragstellung auch online unter: www.familienkarte.at und auf www.land-oberoesterreich.gv.at

 

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