Familienzuschuss für Schulveranstaltungen

Richtlinien der Stadtgemeinde Mattighofen für den Familienzuschuss für Schulveranstaltungen

Gemeinderatsbeschluss vom 05. 07. 2012, TOP. 8.


1. Präambel

Um allen Pflichtschülerinnen und Pflichtschülern mit Wohnsitz in Mattighofen die Teilnahme an Schulveranstaltungen der öffentlichen Pflichtschulen (SPZ, VS, HS und PTS) zu ermöglichen, wird nach Maßgabe der jährlich vom Gemeinderat festgesetzten Budgetmittel ein Fonds eingerichtet, der aliquot nach Anzahl und Dauer von Schulveranstaltungen, den jeweiligen Schultypen zugewiesen wird.


2. Dauer

Diese Fördermaßnahme gilt ab dem Schuljahr 2012/2013, bis auf Widerruf, jeweils für die Dauer eines Schuljahres.


3. Anspruchsvoraussetzungen

Grundsätzlich werden nur Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler mit Hauptwohnsitz in Mattighofen gefördert. Eine Antragstellung ist möglich, wenn das Familieneinkommen pro Jahr € 36.900,00 netto nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze wird jährlich zum
1. September an den Verbraucherpreis- index angepasst. Bezugsgröße für die erste Anpassung ist der für den Monat Juli 2012 verlautbarte Indexwert. Die erstmalige Anpassung erfolgt daher mit Wirksamkeit 01. September 2013.


4. Höhe des Familienzuschusses für Schulveranstaltungen

Die Förderhöhe ist – nach Maßgabe der zugeteilten Budgetmittel - mit maximal € 185,00 pro Kind und Schulveranstaltung beschränkt. Pro Schuljahr kann diese Förderung nur einmal in Anspruch genommen werden.


5. Durchführung

Die Antragsteller haben den Antrag beim Stadtamt, mit den erforderlichen Nachweisen / Unterlagen abzugeben. Die Unterlagen sind dem Schulausschuss zur Beratung und zur weiteren Empfehlung an den Stadtrat vorzulegen.


6. Nachweise / Unterlagen

a) Teilnahmebestätigung der Schulveranstaltung der jeweiligen Schule. b) Jahreslohnzettel / Einkommenssteuerbescheid des Jahres vor der Antragstellung, wobei für die Ermittlung der Einkommensgrenze Folgendes gilt:


- Jahreslohnzettel:
Bruttobezüge abzüglich Werbungskosten (Sozialversicherung; Pendlerpauschale, freiwillig einbehaltene Beträge), Lohnsteuer und Abfertigung


- Einkommenssteuerbescheid laut ArbeitnehmerInnenveranlagung:

Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Einkommenssteuerschuld, zuzüglich 13. und 14. Monatsbezug.

7. Allgemeiner Hinweis
Die allgemeine Förderung für mehrtägige Schulveranstaltungen (€ 8,00 pro Tag) bleibt von dieser Förderung unberührt.


Mattighofen, 06.07.2012

Der Bürgermeister


Friedrich Schwarzenhofer, e.h.