Familienförderung

Anspruchsberechtigt sind Familien bzw. Alleinerzieher/Innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz in Mattighofen gemeldet sind und mit mindestens einem schulpflichtigen Kind im gemeinsamen Haushalt leben.

Diese Familienförderung wird jeweils nur für das Jahr der Antragstellung gewährt und ist daher für das Folgejahr neu zu beantragen, wenn die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Das Jahresnettoeinkommen der im Haushalt lebenden Personen darf € 25.000,00 nicht überschreiten. Für jedes weitere schulpflichtige Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um € 2.000,00. Zur Berechnung des Einkommens muss vom Antragsteller und aller im Haushalt lebenden Personen das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres vorgelegt werden.

Die Höhe der Familienförderung beträgt € 150,00 für jedes schulpflichtige Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

Das Ansuchen kann ganzjährig beim Stadtamt Mattighofen, Stadtplatz 1, 1. Stock, Zimmer 9, eingebracht werden.

 

 

Zuständig